siehe auch Mittelalter - 1800 bis 1900 - 1900 bis 2012
Todesstrafe
1532 | Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation - Die CAROLINA - Reichseinheitliches Prozessrecht
1544 | Helsa - Anna wird freigelassen
1560 | Deutschland - Hexenverfolgungen
1571 | Kelsterbach - Des Höchster Fährmann Joachimbs Weib
Hexenprozesse - Das Verfahren
1575 | Oberlahnstein - Erste Hinrichtungen neben dem Salhof
1588 -1631 | Amt Höchst – Königstein - Prozesse
1594 -1659 | Untere Lahn - aus der Akte 369
1597 - 1628 | Amt Steinheim/Niederroden
1598 | Frankfurt – Pastetenbäcker Ludwig Baudin (oder Boudin) soll Sodomie mit Personen getrieben haben
Hexenverfolgungen - Wie waren sie möglich?
1614 – 1616 | Frankfurt – Der Fettmilch Aufstand
1622 - 1630 | Oberlahnstein - Zwei Hinrichtungen, eine Geldstrafe nach Folter
1626 - 1627 | Dieburg - Die Wuth des Pöbels
Hexentürme in Hessen
1629| Ems - aus der Akte 369
1630 | Bicken - Abstammung, Ohnersättigkeit, Hass, Verdacht bringen Gertraud den Tod
1659 | Dausenau - aus der Akte 369
1662 | Lindheim - Der furchtbare Geis
1679 | Frankfurt - Das neue Armen-, Waisen- und Arbeitshaus wird eröffnet.
1692 – 1790 | Darmstadt – Verordnungen sollen Vagabunden und Bettler zähmen
Frankfurt - Hier gab es offenbar keine Hexenverfolgungen.
1715 | Frankfurt – Die Mehlwaage: Schuldgefängnis - Bürger-Custodie
1739 | Hessen - Ende der Verfolgungen
1742 | Mayntz - Hospital wird Zucht- und Arbeitshaus
1743 | Mainz - Der Erzbischof und Churfürst regelt das Vagabundenwesen
1770 | Höchst am Main - 3 Gefängnistürme stehen noch
1771 - 1772 | Frankfurt - Katharinenturm - Hauptwache - Wegen Kindsmord hingerichtet
1775 - 1783 | Soldatenhandel während des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges - Ziegenhain – Ab nach Kassel – J.G. Seume wird eingefangen
1785 | Diez - Zuchthaus schon 5 Jahre fertig. Man hatte Personalprobleme.
1790 | Frankfurt – Katharinenturm wird abgerissen – Zum Tod Verurteilte waren dort inhaftiert
1793 | Königstein – Mainzer Demokraten festgesetzt
Todesstrafe
Gefängnisse brauchte man bis ins 17. Jahrhundert in der Regel nur für die Verwahrung der Rechtsbrecher bis zur Vollstreckung des Urteils, der Hinrichtung. in allen möglichen Formen (s. unten). Später entstanden die Zucht- und Arbeitshäuser.
Bis zum 15. Jahrhundert waren die Todesstrafe und schwere Verstümmelung nur in extremen Fällen angewendet worden, um das kompizierte und sorgfältig abgestufte System der Geldstrafen zu ergänzen; jetzt werden sie die üblichsten Strafmittel. Die Richter griffen darauf zurück, sobald sie überzeugt waren, daß der Delinquent eine Gefahr für die Geselschaft darstellte. Der außerordentlich rapide Anstieg der Zahl der Todesstrafen des 16. Jahrhunderts ist bekannt... Es wird berichtet, daß in der Regierungszeit Heinrich, des VIII. 72 000 größere und kleinere Diebe gehängt wurden, daß unter Elisabeth Landstreicher reihenweise aufgehängt wurden, manchmal 300 bis 400 auf einmal. Dabei betrug die Bevölkerung Englands damals nur knapp drei Millionen..
Rusche,Kirchheimer - Sozialstruktur und Strafvollzug, S.29f
Zur Wende ins 17. Jahrhunderte häuften sich in unvorstellberan Ausmaß die Hexenverfolgungen und Hexenprozesse. Kaum eine hessische Stadt ist davon ausgenommen. In Frankfurt gab es keine Hexenverfolgungen. Im Gegenteil: mehrmals kamen Frankfurter Juristen Verfolgten in Hessen zur Hilfe. Mehrere kritische Schriften gegen den Hexenwahn wurden in Frankfurt gedruckt.
Bild unten aus Tengler Laienspiegel 1506 in Justiz in alter Zeit, Rothenburg o.d.T. 1989, Bildseite 62
1532 | Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation - Die CAROLINA Reichseinheitliches Prozessrecht
Die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. auch Constitutio Criminalis Carolina (CCC) oder kurz Carolina genannt, stellte das Strafrecht und Strafprozeßrecht in Deutschland erstmals auf eine reichseinheitliche Grundlage. Es schrieb noch einmal das mittelalterliche peinliche Strafensystem mit seinem Schwergewicht auf den Lebens- und Leibesstrafen fest. Außer diesen enthält die Carolina noch die ebenfalls im Mittelalter schon verbreiteten Ehrenstrafen wie den Pranger und die Landes- und Stadtverweisung. Freiheitsstrafen kennt sie dagegen nur an zwei Stellen, nämlich als ewiges Gefängnis, das der Todesstrafe gleichgestellt wird (Art. 10, 101 CCC), und als Ersatzfreiheitsstrafe für die beim kleinen Diebstahl an sich verwirkte Geldbuße (Art. 157 CCC). Aus dieser weitestgehenden Nichterwähnung von Freiheitsstrafen in den Strafbestimmungen der Carolina hat man gefolgert, dass es diese Strafen zu ihrer Zeit nicht gegeben habe bzw. dass sie jedenfalls von völlig untergeordneter Bedeutung gewesen seien.. Dabei wurde jedoch übersehen, dass der Hauptanwendungsbereich von Gefängnisstrafen im Spätmittelalter, nämlich die Sanktionierung geringwertiger Straftaten, von der Carolina überhaupt nicht behandelt wird. Denn, wie ihr Name schon sagt, war die Carolina eben eine „Peinliche Gerichtsordnung“, und sie regelte demzufolge in erster Linie das Verfahren in „peinlichen Sachen“, das im materiellen Strafrecht vor allem solche Delikte umfasste, deren Begehung eine „peinliche Strafe“ nach sich zog. Die einfache zeitige Gefängnisstrafe gehörte wie etwa auch die Landesverweisung demgegenüber gar nicht zu den peinlichen Strafen, sondern sie wurde noch im 17. und 18. Jahrhundert den sog. „bürgerlichen Strafen“ zugerechnet, die den Delinquenten eben nicht peinigten. Von daher überrascht es nicht, dass sie in der Carolina zwar kaum auftaucht, aber in der Strafpraxis trotzdem keine ganz unbedeutende Rolle spielte. Krause S.21
1544 | Helsa - Anna wird freigelassen
Landgraf Philipp (der Großmütige) erteilte am 15. Dezember 1544 die Weisung, die wegen Zauberei verhaftete Anna, Frau des Schmiedes Hans Grimpenau in Helsa, gegen Urfehde freizulassen, da wir auch nit genugsam Ursach hetten, das Weib auf die Indicia, so noch zur Zeit vorhanden sein, weiter torquiren oder peinlich verhören zu lassen.
1560 | Deutschland - Hexenverfolgungen
Nach 1560 fanden auch in Deutschland größere Hexenverfolgungen statt. Deren Opfer - überwiegend Frauen und Angehörige der unteren Gesellschaftsschichten - wurden verantwortlich gemacht für auftretende Ernteausfälle und Seuchen, ausgelöst durch eine allgemeine Klimaverschlechterung und die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges.
Die Hexenlehre
Im 14. und 15. Jahrhundert entwickelte die Kirche in der Auseinandersetzung mit Ketzerei und Aberglaube die so genannte Hexenlehre. Danach setzt sich das schon seit dem Altertum bekannte Delikt der "Zauberei" aus den Elementen Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Hexenflug, Teilnahme am Hexensabbat und Schadenszauber zusammen. Das alles war natürlich auch Gotteslästerung. Die Hexenlehre stellte in der Frühen Neuzeit die Grundlage für die massenhafte Verfolgung ihrer vermeintlichen Anhänger in Europa dar. Diese wurden beschuldigt, einer vom Teufel geleiteten Verschwörung gegen das Christentum anzugehören, was seit dem Ende des 15. Jahrhunderts vor allem in Frankreich und der Schweiz zu groß angelegten Hexenprozessen führte. In Deutschland brachen besonders in der zweiten Hälfte des 16. Und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts (30jähriger Krieg) Verfolgungswellen aus.
Auslöser waren Missernten (Trockenheit, Regen, Frost im Übermaß), Teuerung, Krankheiten (Pest), Säuglingssterblichkeit (Hebammen als Hexen) Krieg, Streitigkeiten in den Dorfgemeinschaften, Geldgier korrupter Obrigkeiten, religiöser Wahn…
1571 | Kelsterbach - Des Höchster Fährmann Joachimbs Weib
Im Hausarchiv des Fürsten von Ysenburg-Büdigen fanden Stadtarchivar Hartmut Blaum und Andreas Wörner aus Kelsterbach die Prozessakte „Graf Wolfgang gegen Joachimbs Weib“ und machten eine Broschüre daraus.
Hier nach Berichten in der Frankfurter Rundschau und Frankfurter Neuen Presse am 19.5.2007 von Andrea Rost und Carmen Erlenbach
Sie wird nicht hingerichtet und auch nicht im üblichen Sinne gefoltert. Dass ihr lediglich vier Mal ein Getränk eingeflößt wird und sie dann wieder aus der Haft entlassen wird, macht den bisher einzig bekannten Fall von Hexenverfolgung in der Untermainstadt nicht unbedingt zu einem Spektakel. Doch ist der Fall der Catharina von Kelsterbach, Ehefrau des Fährmanns Joachim von Hoechst, einer der wenigen Fälle von Hexenverfolgung mit Happy End – und darum eine Besonderheit.
1571 wird die 71jährige Mutter von zwölf Kindern verdächtigt, den toten, im Main angeschwemmten Strohschneider namens Klem ausgeplündert zuhaben beziehungsweise vom Raub der 30 Gulden, die er bei sich hatte, zu wissen. Vermutlich wird Catharina auch angelastet, eine ihrer Tochter verhext zu haben. Denn sie ist gelähmt. Zwei Gründe also, um die Alte am 14. Oktober in den Turm zu Langen im Winter einzusperren.
Was passiert also mit Catharina? Das erste Dokument trägt das Datum vom 18. Oktober 1571. Ein Schreiber der Kelsterbacher Amtsstube fordert den Bereiter zum Hain und den Schultheiß von Langen auf, die zweier vermeintlicher Vergehen verdächtigte Catharina anhand eines Fragekataloges zu verhören. Die 71-Jährige sagt aus, nicht zu wissen, wer Klem an Land gezogen habe. Aber Peter Hanssen Michels Frau habe Ware mit verschimmeltem Geld bezahlt. Und was ihre gelähmte Tochter angehe, so habe der weise Mann von Hanau gesagt, sie sei vom Schlag gerührt. Zwölf Tage später, am 30. Oktober, geht ein Brief mit der Bitte um einen Scharfrichter an den Rat von Frankfurt. Denn eine gefangene Frau in Langen solle der Folter unterzogen werden. Die Antwort ging verloren. Jedenfalls taucht in Langen ein Meister Ludwig, Scharfrichter von Büdingen, auf.
Am 30. Oktober schreibt der Kelsterbacher noch einen zweiten Brief mit dem Befehl, Catharina noch einmal gütlich und für den Fall eines fehlenden Geständnisses unter Folter zu befragen. Catharinas Verhör ergab jedoch keine Neuigkeiten. Catharina wird am 5. und 20. November abermals durch eingeflößte Getränke gefoltert. Von damals typischen Foltermethoden sieht man wohl wegen ihres Alters ab.
Am 22. Dezember erkennt Schultheiß Bertz von Langen Catharinas Unschuld an. Daraufhin entwerfen ysenburgische Beamte zwei Verträge, die Catharina unterschreiben soll. Sie soll sich dazu bekennen, den Verdacht gegen sie selbst verschuldet zu haben, der die Folter gerechtfertigt habe. Darüber hinaus soll sie mit ihrer Unterschrift auf Regressansprüche verzichten und die Kosten des Verfahrens tragen. Es folgen die Rechnungen. Das Ende der Aus-einandersetzung wird mit einem Essen gefeiert. Doch Catharina meldet sich noch einmal zu Wort und zeigt dem Grafen von Ysenburg-Büdingen gegenüber enorme Zivilcourage. In einem Brief, den sie vermutlich von einem einfachen Mann schreiben lässt, bittet sie den Grafen, das Unrecht an ihr einzugestehen. Wohl, weil der Graf Regressansprüche vermutete, wird das Schreiben mit dem Vermerk „Ist aus beweglichen Ursachen abgeschlagen worden“ für immer zu den Akten gelegt.
Inhaftiert und verhört worden war Catharina von Kelsterbach, weil man ihr vorwarf, die Leiche eines Strohschnitters geplündert zu haben, die der Main angeschwemmt hatte. Sie war damals 71 Jahre alt und hatte zwölf Kinder geboren, eine Tochter war gelähmt. Da man sich die Krankheit des Kindes nicht erklären konnte, lag es nahe, Catharina des "Schadenzaubers" und der Hexerei zu bezichtigen.
Der Kelsterbacher Schultheiß Caspar Schreiner und der Sekretär des Fürsten von Ysenburg-Büdingen, Wendl Hepp, ließen Catharina im Turm zu Langen "gefänglich einziehen" und verlangten in einem Brief vom 18. Oktober 1571, sie zu verhören. Gütlich sollte die Kelsterbacherin zunächst befragt, danach auch die Tortur angedroht werden.
Catharina gestand nicht. Sie könne weder zaubern noch hexen, erklärte sie. Auch als man ihr im Beisein eines Scharfrichters einen Trank einflößte, der sie gefügig machen sollte, legte sie kein Geständnis ab.
Hilfe aus Frankfurt und Eppstein
Mittlerweile hatte sich auch Fährmann Joachims Dienstherr, der Landgraf von Hessen-Marburg eingeschaltet und davor gewarnt, die Kelsterbacherin ohne Beweise weiter festzuhalten. Catharinas Mann Joachim hatte sich mit der Bitte um Freilassung seiner Gattin an den Amtmann Haness Schaffnit von Eppstein gewandt. Er ist ein Beamter des Landgrafen von Hessen-Marburg, also des Arbeitgebers von Joachim. Der Eppsteiner schreibt am 3. Dezember an Graf Wolfgang von Ysenburg-Büdingen, dessen Untertan Joachim ist, ihn doch über die Haftgründe zu informieren und seine Gattin frei zu lassen. Offenbar wird der Frankfurter Stadtadvokat Dr. Niclas Burckhardt um einen justiziellen Rat gefragt. Er erachtet in einem Brief vom 19. Dezember 1751 das Vorgehen gegen Catharina und die Folter als unrechtmäßig. Alles, was ihr anzulasten sei, sei „unnütz geschrey und weiber schedigung“. Er verdeutlicht, dass Joachim die Sache zu Ungunsten des Grafen vor das kaiserliche Kammergericht bringen könne – und bringt so eine entscheidende Wendung in die Angelegenheit. Ein von ysenburgischer Seite angefordertes Gutachten des Frankfurter Stadtadvokaten empfahl, Catharina schleunigst freizulassen. Sollte sich das Reichskammergericht mit der Sache befassen, hätten Schultheiß und Sekretär sonst ernste Konsequenzen zu befürchten. "Die beiden haben wohl Angst bekommen, schließlich hatten sie keine Beweise für ihre Vorwürfe", vermutet Hartmut Blaum.
Catharina wurde freigelassen, sollte aber die Kosten für das Verfahren tragen, da sie sich mitschuldig an den Verdächtigungen gemacht habe. Das wollte die Kelsterbacherin nicht auf sich sitzen lassen. Und sie wagte einen für die damalige Zeit ungewöhnlichen und mutigen Schritt. Schriftlich wandte sie sich an den Fürsten von Ysenburg-Büdingen, erklärte ihre Unschuld und bat ihn, ihr dies schriftlich zu bestätigen. Der Fürst kam ihrer Bitte nicht nach. "Ist aus beweglichen Ursachen abgeschlagen", lautet der letzte Satz in der Akte zum Kelsterbacher Hexenprozess.
In der Broschüre, die Hartmut Blaum und Andreas Wörner für das Stadtarchiv zusammengestellt haben, zeichnen sie den Prozess detailreich nach und stellen die Geschehnisse in den historischen Zusammenhang der Hexenverfolgungen, die in vielen Orten Hessens zwischen 1560 und 1660 stattfanden.
Hexenprozesse | Das Verfahren
Das Verfahren der Hexenprozesse war nach folgendem Muster aufgebaut: 1. Anklage (meist aufgrund einer Denunziation > „Geschrey der Leute“) - 2. Inhaftierung (Hexentürme) - 3. Verhör (bestehend aus Gütlicher Befragung, Territion, d.h. das Vorzeigen der Folterinstrumente, Peinlicher Befragung und Folter) - 4. Hexenprobe - 5. Geständnis - 6. Befragung nach Mitschuldigen - 7. Hinrichtung. – HHStAW
1574 | Marburg – Hessische Kirchenordnung mahnt die Hilfe für Gefangene an Krauß, S. 130f
1575 | Oberlahnstein - Erste Hinrichtungen neben dem Salhof
In der Geschichte der Städte Ober- und Niederlahnstein finden sich nur wenige Hinweise auf den Hexenwahn. So vermerkt der Schreiber des Oberlahnsteiner Schöffenbuchs, dass im Jahre 1575 Jars, Barbel und Loeben, Gredt, beide Zauberinnnen, in der Carthause ersäuft wurden. Im selben Jahr wurden auch die Ehefrauen des Jakob Grendheuser und Wendel Gendten sowie Anna Barbeln in der Carthause verbrannt. Die „Carthause“ ist vermutlich der Hof des früheren Klosters Seligenstadt beim Michelstor neben dem Salhof, der 1446 mit Weinbergen und Zehnten dem Koblenzer Karthäuserkloster verkauft wurde, 1571 in den Besitz der Gräfin von Leiningen und 1603 durch das Mainzer Erzstift käuflich erworben wurde. Wenn also die Hexen in der Nähe des Salhofs hingerichtet wurden, so ist verständlich, dass der benachbarte Nordostturm der Stadtmauerbefestigung als Hexenturm bezeichnet wird. Der Raum im Erdgeschoss diente als Verlies und hatte als einzigen Zugang ein Loch in der Decke, durch das die Gefangenen abgeseilt wurden.[1] Der Name „Hexenturm“ ist auf einem Stadtplan von 1727 überliefert und bestätigt somit diese These.
Bernhard Geil, Stadtarchiv Lahnstein
[1] Das war in allen Türmen dieser Zeit die sichere Methode gegen Flucht, und es war Folter. Linz
1588 -1631 | Amt Höchst – Königstein - Prozesse
http://www.hexenprozesse-kurmainz.de/geographie/kurmainz/opferlisten.html
1594 -1659 | Untere Lahn - aus der Akte 369
aus HHStAW - Titel Hexenprozesse Laufzeit Mitte 16. Jh. bis Mitte 18. Jh.
In Abt. 369 sind Prozessakten aus folgenden Territorien zusammengestellt worden: Fürstentum Dillenburg, Grafschaft Diez und Herrschaft Beilstein, Fürstentum Nassau-Hadamar, Esterau, Grafschaft Nassau-Weilburg, Grafschaft Nassau-Usingen, Herrschaften Idstein und Wiesbaden, Kurtrier, Gemeinschaften Nassau und Vogtei Ems, Gemeinschaft Kirberg, Gemeinschaft Camberg, Gemeinschaft Wehrheim, Gemeinschaft Mensfelden, Gemeinschaft Cleeberg, Landgrafschaft Hessen Homburg, Niedergrafschaft Katzenelnbogen, Kurmainz, Kloster Arnstein.
Aus der Akte 369 des Hesssischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden - HHStAW
× 1594 Ansuchen der Gemeinde Ems, die Zauberer verfolgen lassen zu dürfen × 1629 Schreiben des Landgrafen Georg von Hessen an den Amtmann zu Reichenberg und die Kommissare der Niedergrafschaft Katzenellenbogen, wonach die letzteren auf Ersuchen der Gemeinde Ems autorisiert werden, gegen die der Hexerei verdächtigen Personen in der Gemeinschaft Ems den peinlichen Prozeß einzuleiten × 1629 Im Burgfrieden des Klosters Arnstein wird gegen Elsbeth, Hausfrau von Heinrich Koch, ein Peinlicher Prozess wegen Zauberei geführt. Sie war Präbendarin des Klosters. In Akte 369, Nr. 557 des Hessischen Hauptstaatsarchives in Wiesbaden heißt es dazu: Zusatzinformation: Mit dem Schwert hingerichtet und verbrannt. × 1629 Untersuchungsprotokoll gegen Appolonia, Witwe von Johann Hartfuß, und Eilgen, Frau des Peter Kremer, beide aus Nassau, wegen Zauberei × 1629 Untersuchungsprotokoll gegen Elisabeth, Ehefrau von Peter Scheffer aus Ems, wegen Zauberei × 1629 Untersuchungsprotokoll gegen Eulalie, Ehefrau von Johann Jost aus Ems, wegen Zauberei × 1629 Untersuchungsprotokoll gegen Eulalie, Ehefrau von Johann Jost aus Ems, wegen Zauberei × 1630 In Oberlahnstein[1] wird Johann von Niebern[2] enthauptet und verbrannt. × 1629 1631 Untersuchungsprotokoll gegen Emmerich Ringel von Attenhausen wegen Zauberei und Blutschande × 1631 - Untersuchungsprotokoll gegen Anna, Ehefrau von Arnold Hess aus Ems, wegen Zauberei × 1631 Untersuchungsprotokoll gegen die Witwe Sophie Feyg aus Ems, die Krämerin genannt, wegen Zauberei × 1931 Untersuchungsprotokoll gegen Anna, Ehefrau von Paul Homberg aus Ems, wegen Zauberei × 1631 - Untersuchungsprotokoll gegen die Witwe Sophie Feyg aus Ems, die Krämerin genannt, wegen Zauberei × 1631 Untersuchungsprotokoll gegen Agnes, Frau von Heinrich Wolbert aus Singhofen, wegen Zauberei × 1631-1632 Untersuchungsprotokoll gegen Gertrude, Witwe von Clas Friedrich zu Geisig, wegen Zauberei × 1644 Untersuchungsprotokoll gegen Hans Franz aus Nassau wegen Zauberei × 1644-1652 Untersuchungsprotokoll gegen Johann Frantz aus Nassau wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Catharina, Frau von Johann Hartfuss aus Nassau, und Magdalene, Frau von Martin Reuter aus Homberg, wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Maria, Witwe des Bäckers Jacob aus Nassau, wegen Zauberei × 1659 Akten über Hexenprozesse in der Gemeinschaft Nassau × 1659 Gütliche und peinliche Bekenntnisse von 16 der Zauberei angeklagten Personen × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen die Frau von Hans Thonges Florin aus Becheln, wegen Zauberei × 1629 Untersuchungsprotokoll gegen Christine, Witwe von Michael Dahlheim aus Becheln, wegen Zauberei × 1629 Untersuchungsprotokoll gegen Else, Frau von Curt Badeler aus Becheln, wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen den Schultheissen Michael Dahlheim aus Becheln wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Clara, die Frau des Schultheissen Schmitt zu Becheln, wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen die Marie, Hausfrau von Hans Thönges Valerin aus Becheln, wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Johannette, Witwe von Johann Weigand aus Becheln, wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Elisabeth, Frau von Adam Winnen aus Dausenau, wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Margarethe, Frau von Heinrich Flackesen aus Dausenau, wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Catharina, Frau von Peter Hirtz aus Dausenau, wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Agnese, Ehefrau von Daniel Müller aus Dausenau, wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Christine, Frau von Johann Ochthing aus Dausenau, wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Margarete, Frau von Hamann Trömper aus Nassau, wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Johann Philipp Hartfuss aus Nassau wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Philipp Emmerich Fluck aus Nassau wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Agnese, Frau von Gottfried Wolbert aus Scheuern, wegen Zauberei × ? Untersuchungsprotokoll gegen Margaretha, Frau von Paul Tromper aus Scheuern, wegen Zauberei
1597 - 1628 | Amt Steinheim/Niederroden
1598 | Frankfurt – Pastetenbäcker Ludwig Baudin (oder Boudin) soll Sodomie mit Personen getrieben haben
Standard I (Akten): Institut für Stadtgeschichte Frankfurt |
Bestand: |
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Bestandskürzel: |
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Altsign.: |
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Titel: |
Täter: Boudin (Baudin), Ludwig, Bürger und Bleicher (Pastetenbäcker), reformiert, in Haft auf dem Katharinenturm in Frankfurt Tat: Sodomie mit Personen (Homosexualität)
Urteil: Ratsdekret: Die Herren Bürgermeister sollen ihm im Gefängnis anzeigen, daß er aufgrund seines Bekenntnisses und eingezogener Kundschaft eine Leibesstrafe ganz und voll verdient habe, deren er auch nicht werde entgehen können. Und weil er eine ziemliche Marter in der Tortur ausgestanden und damit es bei jedermann eine Abscheu gebe, soll man ihn öffentlich an den Pranger stellen, der Stadt Frankfurt und deren Gebiet sein lebenlang auf 20 Meilen Weges bei Strafe des Ertränkens verschwören und sich eine schriftliche Urfehde von ihm geben lassen (was auch geschehen ist). Strafenbuch 1598 Juli 29 |
Hexenverfolgungen | Wie waren sie möglich?
Da die Hexenprozesse in unterschiedlichen Gebieten auf unterschiedliche Auslöser, Dauer und Intensivität zurückzuführen und Verallgemeinerungen kaum möglich sind, zeichnen sich in der jüngeren Forschung auch verschiedene Schwerpunktsetzungen und Erklärungsversuche ab. So betont Wolfgang BEHRINGER die Rolle wirtschaftlicher und ökologischer Krisenerscheinungen für den Ausbruch von Hexenprozessen, während Gerhard SCHORMANN eine eher "etatistische" Betrachtung wählt - für ihn stehen die Hexenprozesse im Dienste der sich konsolidierenden, die Untertanen durch einheitlichen religiösen Kultus bindenden Territorialstaaten, wobei katholische Landesfürsten wohl etwas weniger Skrupel als ihre protestantischen Standesgenossen hatten, kein frühneuzeitlicher Territorial- und Gerichtsherr aber die Rechtmäßigkeit von Hexenprozessen in Frage stellte. Walter RUMMEL und Eva LABOUVIE schließlich haben für das Rhein-Mosel-Saar-Gebiet die Rolle der von der Landesherrschaft unabhängigen dörflichen "Hexen-Kommissionen" herausgearbeitet - erst auf deren Druck hin kamen viele Hexenprozesse vor landesherrlichen Gerichten in Gang. Zu letzterem bedurfte es allerdings auch einer verfolgungsbereiten Obrigkeit. Bemerkenswert ist jedoch hier wie andernorts die Beobachtung, dass den Hexenprozessen eine Phase intensiver Glaubensunterweisung und Sozialdisziplinierung vorausging. Um aus einzelnen Zaubereianklagen Verfolgungswellen entstehen zu lassen, musste neben den angeführten Faktoren die Akzeptanz der von Geistlichen entwickelten dämonologischen Lehre (Schadenzauber, Teufelspakt, Hexensabbat, Hexenflug, Teufelsbuhlschaft) bei der geistigen und gesellschaftlichen "Elite" wie bei den "einfachen Leuten" hinzutreten. Und schließlich ist die Rolle der Einzelperson zu bedenken: "Furchtbare Juristen" und Hexenkommissare konnten, formaljuristisch abgesichert und im Einklang mit der Mentalität weiter Bevölkerungskreise, einen verheerenden Einfluss ausüben - Fulda ist hierfür in der Geschichte der Hexenprozesse in Deutschland geradezu ein Modellfall.
Berthold Jäger in www.historicum...
1614 – 1616 | Frankfurt – Der Fettmilch Aufstand
Der Fettmilch-Aufstand (auch „Fedtmilch-Aufstand“ ) des Jahres 1614 war eine von dem Lebkuchenbäcker Vinzenz Fettmilch angeführte judenfeindliche Revolte in der Freien ReichsstadtFrankfurt am Main. Der Aufstand der Zünfte richtete sich ursprünglich gegen die Misswirtschaft des von Patriziern dominierten Rats der Stadt, artete aber in die Plünderung der Judengasse und die Vertreibung aller Frankfurter Juden aus der Stadt. Die Juden fanden Zuflucht in Höchst und Hanau. Fettmilch und die anderen Anführer fielen in Reichsacht. Der Aufstand wurde schließlich mit Hilfe des Kaisers, der Landgrafschaft Hessen-Kasselund des Kurfürstentums Mainz niedergeschlagen. Nun konnten die Juden wieder zurückkehren. Vinzenz Fettmilch wurde in Aschaffenburg unhaftiert. 1616 wurde er auf dem Roßmarkt mit den anderen Aufständischen hingerichtet. Die Köpfe der drei Anführer spießte man für alle sichtbar am Frankfurter Brückenturm auf. nach Wikipedia, ergänzt
1622 - 1630 | Oberlahnstein - Zwei Hinrichtungen, eine Geldstrafe nach Folter
1622 findet sich im Schöffenbuch die Eintragung, dass Peter Mangold wegen Hexerei zum Tode verurteilt wurde. Im Niederlahnsteiner Schöffenbuch wird 1624 berichtet, dass Hamann Knues klagte, dass Magdalene Waylenau ihren betrunkenen Vater verzaubert habe. Niklas Knues wird 1630 des „Zauberlasters beschreiet“, dann dreimal in Koblenz „Voltur“ ausstehen musste, d. h. gefoltert wurde, und schließlich nur gegen Zahlung von 1000 Gulden freigelassen wurde. In Oberlahnstein wurde Johann von Niebern 1630 enthauptet und verbrannt.
Bernhard Geil, Stadtarchiv Lahnstein
Merian 1655
1626 - 1627 | Dieburg - Die Wuth des Pöbels
Als sich Churfürst Georg Friedrich im Jahre 1626 zu Dieburg huldigen ließ, trat eine Deputation der Centmannschaft vor ihn und bat inständig und um Gotteswillen, er möge wegen Ausrottung des abscheulichen Lasters der Magie, das in Dieburg und umliegender Gegend so überhand genommen, die nöthigen peinlichen Untersuchungen befehlen; dieselbe Bitte trugen sie am 6. Februar 1627 schriftlich vor. In der Stadt rottete sich damals das Volk zusammen und drohte den Beamten. Jene armen Personen, die man für Hexen und Zauberer ansah, waren der Wuth des Pöbels am meisten ausgesetzt. Die Obrigkeit mußte schleunigst ins Mittel treten…
Steiner, Dieburg- S.
Hexentürme in Hessen
1629| Ems - aus der Akte 369
1594 Ansuchen der Gemeinde Ems, die Zauberer verfolgen lassen zu dürfen
1629 Schreiben des Landgrafen Georg von Hessen an den Amtmann zu Reichenberg und die Kommissare der Niedergrafschaft Katzenellenbogen, wonach die letzteren auf Ersuchen der Gemeinde Ems autorisiert werden, gegen die der Hexerei verdächtigen Personen in der Gemeinschaft Ems den peinlichen Prozeß einzuleiten. 35 Jahre hatten sie auf die Erlaubnis Zauberer verfolgen zu dürfen gewartet. Als sie die hatten, konnten die Kommissare loslegen:
× 1629 Untersuchungsprotokoll gegen Elisabeth, Ehefrau von Peter Scheffer aus Ems, wegen Zauberei × 1629 Untersuchungsprotokoll gegen Eulalie, Ehefrau von Johann Jost aus Ems, wegen Zauberei × 1629 Untersuchungsprotokoll gegen Eulalie, Ehefrau von Johann Jost aus Ems, wegen Zauberei × 1631 - Untersuchungsprotokoll gegen Anna, Ehefrau von Arnold Hess aus Ems, wegen Zauberei × 1631 Untersuchungsprotokoll gegen die Witwe Sophie Feyg aus Ems, die Krämerin genannt, wegen Zauberei × 1631 Untersuchungsprotokoll gegen Anna, Ehefrau von Paul Homberg aus Ems, wegen Zauberei × 1631 - Untersuchungsprotokoll gegen die Witwe Sophie Feyg aus Ems, die Krämerin genannt, wegen Zauberei.
Wie die Untersuchungen ausgingen, geht aus den Protokollüberschriften nicht hervor.
1630 | Bicken - Abstammung, Ohnersättigkeit, Hass, Verdacht bringen Gertraud den Tod
In dem zum Amt Herborn gehörenden Dorf Bicken gerieten 1630 Fritz Steubing und seine Frau ins Visier der Hexensucher. Die Anklageschrift gegen Gertraud Steubing enthält neben den standardisierten Zaubervorwürfen hauptsächlich neidvolle Vorwürfe gegenüber dem reichen, vor 20 Jahren neu hinzugezogenen Steubing und seiner Frau. So heißt Punkt 85, es sei: Wahr, dass sie auch mit aller ihrer Nachbahrn Verwunderung undt Befremptung groß Reichtuhmb erworben haben. - 86. Wahr, dass Fritz sich dessen auch gerühmet und gesagt, Er hette ein gülten Weib [...] da die ein Heller uff ein Dach würffe, dass dan ein Goldgülten herunder fielle. Welche Vorgänge diesem Hass zugrunde liegen, kann man aus Nr. 87 schließen, wo die Rede von Fritz Ohnersättigkeit ist und den schädlichen Listen, deren er sich in den Augen seiner Nachbarn - und auch gegen sie ..... - bedient.
Trotz verzweifelter Bemühungen ihres Mannes wurde Gertraud - obwohl nicht die erforderlichen Indizien vorlagen - durch Folter zu einem Geständnis gebracht und schließlich hingerichtet. Entscheidend für die Überzeugung von der Schuld Gertrauds war auch, dass schon ihre Mutter und Großmutter - diese vor fünfzig Jahren! - im Verdacht der Zauberei gestanden hatten.
http://www.hstad-online.de/ausstellungen/online/webhexen/Hexenverfolgung/Tafel19/Tabelle3.htm
1659 |Dausenau - aus der Akte 369
1659 Untersuchungsprotokoll gegen Elisabeth, Frau von Adam Winnen aus Dausenau, wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Margarethe, Frau von Heinrich Flackesen aus Dausenau, wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Catharina, Frau von Peter Hirtz aus Dausenau, wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Agnese, Ehefrau von Daniel Müller aus Dausenau, wegen Zauberei × 1659 Untersuchungsprotokoll gegen Christine, Frau von Johann Ochthing aus Dausenau, wegen Zauberei.
Die Überschriften geben keine Auskunft über den Ausgang der Untersuchungen. Das Gefängnis war im Keller des Alten Rathauses.
Bild aus https://www.historisches-dausenau.de/rathaus.html
[1] Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
1651 - 1652 und 1681 - 1687 | Wehrheim - Wer von einer Zauberischen abstammt, hat schlechte Karten
Das Amt Wehrheim war "zwieherrisch", das heißt geteilt zwischen dem katholischen Erzbistum Kurtrier und dem reformierten Nassau-Dillenburg. Die Bevölkerung war lutherisch, es gab jedoch immer eine heimliche katholische Minderheit, die mit der kurtrierischen Regierung und ihrem Amtsverwalter sympathisierte.
Hexenprozesse und wohl auch einige Hinrichtungen hatte es um 1631 gegeben, sie waren aber durch die Ankunft der Schweden im Jahre 1633 unterbrochen worden. Drei Personen hatten die Prozesse von 1631 überlebt und wurden sofort verhaftet, als im April 1651 ein Großfeuer im Ort ausbrach. Auch hier drang der "Ausschuß der Conföderierten" auf einen Hexenprozess, den die beiden Regierungen zuließen, obwohl in ihren eigenen Ländern seit den vierziger Jahren keine Prozesse mehr stattgefunden hatten. Die Prozesswelle riss insgesamt 17 Opfer aus Amt Wehrheim und dem zugehörigen Anspach in den Tod. Kurtrier weigerte sich dann allerdings, weitere Prozesse zu führen. Es war seit 1631 war üblich gewesen, daß beide Regierungen alternierend halbjährlich den Vorsitz bei den Prozessen übernahmen.
Etwa 30 Jahre später brachen mehrere Brände aus, für die man Hexen verantwortlich machte. So wurden nochmals acht Personen hingerichtet, von denen einige in den früheren Prozessen besagt worden waren. Kurtrier schickte zwar einen Hochgerichtsschöffen als Prozessbeobachter, der erfolglos versuchte, die Verfahren zu verhindern, fand aber keine tatkräftige Unterstützung bei seiner Regierung, obwohl in kurtrierischem Gebiet Hexenprozesse seit 1659 untersagt waren. Insgesamt wurden in beiden Verfolgungszeiten 19 Frauen und sechs Männer hingerichtet.
Auch in den beiden Wehrheimer Prozesswellen waren die Primärfälle immer mit der Abstammung von
einer "Zauberschen" und einem langjährigen Zaubereigerücht verbunden.
In der Volksmeinung genügte das Wissen um die Zugehörigkeit zu einer seit Generationen
belasteten Familie, um Konflikte oder Unglücksfälle in vorsätzlichen Schadenszauber umzudeuten.
Erschwerend kam im Amt Wehrheim dazu, dass der Verfolgungseifer angeheizt wurde durch die innerdörflichen Machtkämpfe zwischen Protestanten und heimlichen Katholiken, denen die kurtrierische und
nassau-dillenburgische Regierung im Interesse des politischen Gleichgewichts einen unzulässigen Spielraum gewährte.
1662 | Lindheim - Der furchtbare Geis überarbeiten!
Der Justizamtmann Georg Ludwig Geis, ein früherer Soldat treibt 2 Jahre in Lindheim sein Unwesen – bis ihn die Wetterauer Ritter absetzen. Der damalige Pfarrer Hölker machte durch seine Aufzeichnungen deutlich, was für ein Mensch Geis war: er hatte u.a. im Krieg eigenhändig einen katholischen Priester erhängt, versucht eine Lindheimerin zu vergewaltigen und Ehebruch betrieben. Nun war dieser Mann für Festnahme von der Hexerei Verdächtigen zuständig und er ging dieser Aufgabe gewissenhaft nach. Derjenige, der eine solche Person anzeigte, bekam eine Belohnung, bei falscher Anzeige musste er 20 Taler Strafe zahlen, was selten der Fall war, da in der Regel verdächtige Personen durch Folter zu Geständnissen erpresst wurden. Verdächtige wurden in das gefürchtete Hexenbuch eingetragen, wodurch auch Nicht-Lindheimer verfolgt werden konnten. Geis bereicherte sich nun an den Verurteilten, da sie enteignet wurden und er einen Großteil des Gutes unterschlug…
Der Legende nach soll Geis im Teufelsgraben vom Pferd gestürzt sein, sich dabei das Genick gebrochen haben und seitdem als Dogge mit glühender Kette dort spuken. Man geht allerdings davon aus, dass er anscheinend unversehrt in seinen Heimatort Selters (Ortenberg) zurückkehrte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lindheim#Hexenverfolgung
Ein dunkles Kapitel von Lindheim sind die Hexenprozesse 1630–1665. Anna Kraft, genannt „Pompanna“ war die erste Frau, die der Hexerei angeklagt und zum Tode verurteilt wurde. Unter Folter gab sie weitere Namen von angeblichen Hexen an, so dass auch Elsa Reunick und Anna Schmied zusammen mit ihr 1634 hingerichtet wurden. Die Leichen wurden anschließend verbrannt. Auseinandersetzungen wegen zu hoch empfundenen Steuern gab es nach dem Krieg zwischen den Ganerben und den Lindheimer Bürgern, weshalb ein Oberschultheiß, Georg Ludwig Geis, 1662 ernannt wurde. Der damalige Pfarrer Hölker machte durch seine Aufzeichnungen deutlich, was für ein Mensch Geis war: er hatte u.a. im Krieg eigenhändig einen katholischen Priester erhängt, versucht eine Lindheimerin zu vergewaltigen und Ehebruch betrieben. Nun war dieser Mann für Festnahme von der Hexerei Verdächtigen zuständig und er ging dieser Aufgabe gewissenhaft nach. Derjenige, der eine solche Person anzeigte, bekam eine Belohnung, bei falscher Anzeige musste er 20 Taler Strafe zahlen, was selten der Fall war, da in der Regel verdächtige Personen durch Folter zu Geständnissen erpresst wurden. Verdächtige wurden in das gefürchtete Hexenbuch eingetragen, wodurch auch Nicht-Lindheimer verfolgt werden konnten. Geis bereicherte sich nun an den Verurteilten, da sie enteignet wurden und er einen Großteil des Gutes unterschlug. Ein Handlanger Geis war ein Weber namens Andreas Krieger, der grausam allen Beschuldigungen nachging und die Folterungen durchführte. Selbst vor den Leichen der Gerichteten machte er nicht halt und trieb durch den Leichnam des enthaupteten Heinrich Leschier zusätzlich einen Pfahl, wie es in einer Klage vom 26. September 1665 heißt. In den Jahren 1663 und 1664 erreichten die Hexenverfolgungen in Lindheim ihren Höhepunkt. Wie viele Menschen gefoltert und hingerichtet wurden oder geflohen sind, ist heute nicht mehr feststellbar.
Wolfgang Adolf von Carben machte dem Morden ein Ende, indem er in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ritterrates der wetterauischen Reichsritterschaft und Friedberger Burggraf den Lindheimer Ganerben befahl Geis abzusetzen, was im März 1664 geschah. Der Legende nach soll Geis im Teufelsgraben vom Pferd gestürzt sein, sich dabei das Genick gebrochen haben und seitdem als Dogge mit glühender Kette dort spuken. Man geht allerdings davon aus, dass er anscheinend unversehrt in seinen Heimatort Selters (Ortenberg) zurückkehrte.
Am renovierten Hexenturm erinnert heute eine Gedenktafel an die Opfer der „Schreckensjahre von Lindheim“.
1679 | Frankfurt am Main - Das neue Armen-, Waisen- und Arbeitshaus wird eröffnet.
Es ist im „Englischen Haus“ eingerichtet: Hier wurden Arme, Waisen, Arbeitsscheue und Landstreicher untergebracht. Auch Hilfsbedürftige außer Haus wurden versorgt. Bau und Betrieb wurden erst durch eine Stiftung des Bürgers Johann Moritz Altgelt über 2000 Gulden möglich. Weitere Spenden und Einnahmen aus der „Wollstube“, der Leinenweberei und einer Spanferkelzucht sorgten dann für die Weiterführung. Sachße, S. 262f
1692 – 1790 | Darmstadt – Verordnungen sollen Vagabunden und Bettler zähmen
Frankfurt | Hier gab es offenbar keine Hexenverfolgungen.
Die Lersne’rsche Chronik von 1706, die alle Hinrichtungen auf der Alten Brücke aufzählt und die Laster und Thaten, kennt keine Zauberei- oder Hexerei-Delikte. Interessant ist, dass verschiedentlich Frankfurter Rechtsanwälte bei Hexenverfolgungen im Umland Frauen retteten, z.B. in Hofheim und in Kelsterbach. Ist das damals schon weltoffene, liberale Denken der „Messe- und Kaiserstadt“ der Grund dafür? Interessant ist auch, dass die zweite Ausgabe der Cautio Criminalis des Jesuiten Friedrich von Spee 1632 in Frankfurt gedruckt wurde.
1715 | Frankfurt – Die Mehlwaage: Schuldgefängnis - Bürger-Custodie Die Mehlwaage, hinter dem Dom am Garküchenplatz. 1438 errichtet, später abgerissen und 1715 neu gebaut, 1944 durch Luftangriff vernichtet. Im ersten Stock war das Schuldgefängnis eingerichtet. Die Gläubiger hatten die Unterkunft für ihre Schuldner zu zahlen. Rechts die Garküchen, die besonders während der Messen begehrt waren. 1798 stürmen die Metzger die Mehlwaage: http://www.fws-ffm.de/Mehlwaage%20Frankfurt.htm
1739 | Hessen - Ende der Verfolgungen
Nach 1680 nahm die Verfolgung in Hessen zunehmend ab. Die letzte Hinrichtung wurde in Gambach (Grafschaft Solms-Braunfels) nach einer Anklage wegen Brandstiftung und Zauberei 1718 vollzogen (Vetter 1983/84). Der letzte Prozess – mit unbekanntem Ausgang – fand in dem zum Kurfürstentum Mainz gehörenden Nieder-Mörlen 1739 statt (Hönack 1997).
1742 | Mayntz - Hospital wird Zucht- und Arbeitshaus
… verfügt Philipp Carl von Gottes Gnaden des Heil. Stuhls zu Mayntz, Ertz-Bischoff des heil. Röm, Reiches durch Germanien, Ertz-Cantzlar und Churfürst, dass das Hospital zum Floos in Maintz zu einem Zucht- und Arbeitshaus eingerichtet werde. Hoffmann – S.4
1743 | Mainz - Der Erzbischof und Churfürst regelt das Vagabundenwesen aus Hoffmann, S. 4 ff
1770 | Höchst am Main - 3 Gefängnistürme stehen noch
Höchst war befestigt durch Wall, doppelten Graben, dessen Wasserzufuhr durch Mühlen geregelt werden konnte, und eine Mauer, die 13 Türme sicherten, darunter die 3 Tore: im Osten das Ober- oder Frankfurter Tor (der Storch), im Westen das Unter- oder Mainzer Tor (der Specht), im Süden das doppelte Fähr- oder Maintor (mit dem Zollturm), sämtlich seit Mitte 15. Jahrhundert bezeugt (bis etwa 1700 als „Pforten“). Die Türmen waren 1770 bis auf 3 Gefängnistürme zerfallen; Untertor 1817, Obertor 1818 niedergelegt. www.lagis-hessen.de
Im Specht gab es ab 1717 neben den sechs öffentlichen Zellen auch eine (durch die Bürgerschaft auf eigene Kosten) eingerichtete Bürgerzelle. Höchst-Historisch, Sheina Di - So was Ähnliches gab es in Frankfurt in der Mehlwaage, dem Schuldgefängnis, das man auch Bürger-Custodie nannte. Linz
1771/72 | Frankfurt - Katharinenturm - Hauptwache
Wegen Kindsmord hingerichtet
Die Hausmagd Susanna Margarethe Brandt wird als Kindsmörderin verurteilt und vor der Hauptwache hingerichtet. Zuvor war sie im Katharinenturm inhaftiert.
Die 335 Seiten starke Prozessakte (Criminalia 1771, Nr. 62) ist im Institut für Stadtgeschichte erhalten. Auch eine Schere, das corpus delicti, mit dem Brandt die Leiche ihres Kindes verstümmelt haben soll, ist in der Akte asserviert.
„Zu peinlicher Untersuchungssachen wider Susanna Margarethen Brandtin, erkennen wir Bürgermeister und Rath der Kayßerlichen freyen Reichsstadt Frankfurt am Mayn, auf vorgängige umständliche Erforschung und Untersuchung der Sache geführte Verteidigung, vor-gelegt rechtliche Syndicatsbedenken und sorgfältiger Erwägung aller Umstände vor Recht, daß gedachte Brandtin des an ihrem lebendig zur Welt gebrachten Kinde, nach eigener wiederholter Bekundnis, vorsetzlich und boshafterweise verübten Mordes halber, nach Vor-schrift der göttlichen und weltlichen Gesetze und zwar ihrer zur wohl-verdienten Strafe und anderen zum abscheulichen Exempel mit dem Schwerd vom Leben zum Todt zu bringen und dieses Urteil fordersamt zu vollziehen seye. Geschlossen bey Rath dinstag den 7. Januar 1772.“
Prominenter Zeuge des Prozesses gegen die "Kindsmörderin" Susanna Margaretha Brandt und deren Enthauptung auf dem Platz zwischen Hauptwache und Katharinenkirche am 14. Januar 1772 in Frankfurt am Main war Johann Wolfgang von Goethe. Es ist literaturhistorisches Faktum, daß ihr Schicksal Goethe so berührt hat, daß er es für die Gretchen-Tragödie im Faust übernahm. In dem Buch Das Leben und Sterben der Kindsmörderin Susanna Margaretha Brandt ist nach den Prozessakten der Kaiserlichen Freien Reichsstadt Frankfurt am Main, den sogenannten Criminalia 1771 der Prozess und die Durchführung des Todesurteils dargestellt. Es gibt erregende Einsichten in das Leben der armen, ungebildeten Leute in der zweiten Hälfte des 18.Jahrhundert. Trotz Aufklärung spielen Aberglaube und Teufel eine wichtige Rolle. In Frankfurt am Main wurden im 18. Jahrhundert drei Hinrichtungen vollzogen. Die Hingerichteten waren alle Frauen verurteilt wegen Kindesmord. Der Verteidiger der "Brandtin", Dr. Schaaf regte in seiner Verteidigungsschrift die Einrichtung eines "Findelhauses" an, womit vielleicht solche bedauernswerte, schreckliche Verzweiflungstaten verhindert werden könnten.
Birkner, Siegfried - Das Leben und Sterben der Kindsmörderin Susanna Margaretha Brandt
Nach den Prozeßakten der Kaiserlichen Freien Reichsstadt Frankfurt am Main, den sogenannten
Criminalia 1771,Frankfurt 1975
1775-1783 | Soldatenhandel während des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges - Ziegenhain – Ab nach Kassel – J.G. Seume wird eingefangen
„Ab nach Kassel“ ist heute noch ein Spruch, den man kennt. Um 1834 war es ein Spruch, der nur Entsetzen auslöste. Johann Gottfried Seume beschreibt ziemlich cool, was es damit auf sich hat. In Kassel wurden die Eingefangenen einem britischen Menschenhändler übergeben und in die amerikanische Kolonie verschifft. Seume hatte Glück: Der Befreiungskrieg ging seinem Ende zu, und er konnte zurückkehren. Aber auch dann war er nicht frei. Als er floh, wurde er als Fahnenflüchtiger verfolgt. Ein Ausschnitt aus seinen Erinnerungen.
Lies S.57ff –
1784 | Preußen
Preußisches Landrecht
1785 Diez - Zuchthaus schon 5 Jahre fertig.
Jetzt ziehen erste Häftlinge ein, Man hatte Personalprobleme.
1790 | Frankfurt – Katharinenturm wird abgerissen – Zum Tod Verurteilte waren dort inhaftiert
Johann Howard war bei seiner Besichtigungstour durch Europa auch in Frankfurt: 1778 war der Katharinenturm leer. "Es gibt dort ein helles Zimmer, in das die verurteilten Verbrecher bis zum Zeitpunkt ihrer Hinrichtung gebracht werden. Es ist üblich Männer zu hängen und Frauen zu enthaupten, Diese Hinrichtungen sind sehr selten."
1793 | Königstein – Mainzer Demokraten festgesetzt
In den Kellern der Burg wurden die Mainzer Demokraten, tatsächliche oder vermeintliche Anhänger der Mainzer Republik eingekerkert, unter ihnen auch Caroline Böhmer, die spätere „Romantikermuse“ Caroline Schelling. Sie schreibt über die Haftumstände der Klubisten:
Sie sprechen von Formalitäten, sie sezen Anklage, Vertheidigung, Untersuchung voraus – wo fand dergleichen Statt? Räuberformalitäten übt man an uns – und sie tun nicht wohl im deutschen Eifer einer Nation ausschließlich das Räuberhandwerk zuzueignen. Mir müßten sie es wenigstens nicht sagen, die ich 160 Gefangene sah, welche durch deutsche Hände gingen, geplündert, bis auf den Tod geprügelt worden waren, und ohngeachtet die wenigsten von ihnen den Franken [d. h. den Franzosen] wirklich angehangen hatten, jetzt der deutschen Großmuth fluchen mussten. Königstein bildet eifrige Freyheitssöhne – alles, was sich von Kraft in diesen Armen regt, lehnt sich gegen dies Verfahren auf. Text und Foto WIKIPEDIA
DIE QUELLEN muss bearbeitet werden: Reihenfolge und Doppelungen
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