Vieles ist ungewöhnlich an der Kriminalitäts- und Gefängnisgeschichte Frankfurt. Man muss auch sagen an der Vollstreckungsgeschichte Frankfurts. Manches hat es in anderen vergleichbaren Städten Deutschland auch so gegeben haben, aber eines scheint einmalig zu sein: die Hinrichtungsformen von der Alten Brücke. Einmalig sind auch die
Hammelsgass, der Fettmilchauftstand, der von einer Bürgerrevolte in die Plünderung der Judengasse umschlägt und die Judendeportationen aus der Großmarkthalle unter der neuen EZB, der Ausschwitz-Prozess... Genug?
Ich suche nach Pluspunkten: In Frankfurt gab es keine Hexenverfolgungen. Frankfurter Anwälte berieten als Hexen verfolgte Frauen im Reich. Frankfurt reagierte äusserst zögerlich, wenn reichsweit wegen leichter Vergehen ausgeliefert werden sollte....
Die Lersner’sche Chronik von 1706 über Kriminalität und Criminal Executiones in Frankfurt bringt die erste Begründung für die Überschrift: viele andere Begründungen folgen: Frankfurt war schon immer Treffpunkt vieler Menschen aus aller Welt. Also gab es auch eine bewegte Kriminalitätsgeschichte – über die Jahrhunderte bis heute.
Frankfurt wird immer wieder als Verbrechenshauptstadt Deutschlands verleumdet. Wer das unbesehen behauptet, muss sich eigentlich Achilles August Lersner anschließen:
…wann ich aber betrachte die Menge vieler Nationen / welche allhier zusammen kommen….verwundere ich mich /wie GOtt so gnädig ist und die Stadt zum öfftern behütet / daß nicht bei so gestalten Sachen / mehrere Delicta Criminalia vorgehen
In der Lersner’schen Chronik von 1706 berichtet Achilles August Lersner über Kriminalität und Criminal Executiones in Frankfurt:
Im XXIX.Kapitel, "Vom Müntzen" erwähnt er 2 Vorfälle auf Originalseite 440. Falschmünzerei - dafür gibt es die Todesstrafe. Damit auch jeder weiß, warum der Täter hingerichtet wurde, werden die falschen Münzen an den Pfahl genagelt.
Akribisch listet er dann Delikte und die Bestrafung der Täterinnen und Täter vom 27. August 1420 bis 29. Juli 1705 auf. Am Schluss des XXXIV.Kapitels beschreibt er die nach der Peinlichen Hals-Gerichtsordnung Karls des V. geltende Strafprozessordnung. Als Quellen müssen ihm Dokumente vorgelegen haben, die heute nicht mehr auffindbar sind. Übeer die genannten Gefängnisse und Hinrichtungsstätten gibt es später Informationen und Bilder